Dass Sie noch nie mit einer Beschwerde wegen sexueller Belästigung konfrontiert wurden und in Ihrem Betrieb Mitarbeitende grundsätzlich respektvoll miteinander umgehen, muss nicht unbedingt bedeuten, dass es bisher keine Vorfälle gab oder geben wird. Sexuelle Belästigung passiert oft im Verborgenen und ohne Zeuginnen und Zeugen, weshalb ein Aussenblick häufig verwehrt bleibt. Ein Ernstfall kommt fast immer unerwartet. Arbeitgebende haben ausserdem die gesetzliche Pflicht, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorbeugend zu wirken. Klare und verbindliche Leitlinien für alle Mitarbeitenden schaffen Orientierung und helfen ihnen auch, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren.
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