Unbedingt. Die Motivation der belästigenden Person(en) ist irrelevant. Hinter belästigendem Verhalten muss auch keine diskriminierende Absicht stecken. Ausschlaggebend ist allein, wie ein bestimmtes Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, beziehungsweise wie sie es subjektiv empfindet. Zu beachten ist zudem, dass Lehrbetriebe gegenüber Lernenden im arbeitsrechtlichen Sinne erhöhte Schutz- und Fürsorgepflichten haben.
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