Arbeitgebende sind verpflichtet,
jedem Verdachtsfall von sexueller
Belästigung nachzugehen und bei
Vorfällen konkrete Massnahmen zu
ergreifen, um die Belästigung zu stoppen.
Je nach Situation sind verschiedene Vorgehensweisen möglich.
Arbeitgebende sind verpflichtet,
jedem Verdachtsfall von sexueller
Belästigung nachzugehen und bei
Vorfällen konkrete Massnahmen zu
ergreifen, um die Belästigung zu stoppen.
Je nach Situation sind verschiedene Vorgehensweisen möglich.