Ist es bei einem konkreten Vorfall nicht sinnvoller, zunächst abzuwarten, bis sich die Wogen etwas geglättet haben und erst dann einzugreifen, wenn sich ein weiterer Vorfall ereignet?


Nein. Führungskräfte sind zur sofortigen Intervention verpflichtet. Belästigendes Verhalten ist schon im frühen Stadium zu unterbinden, denn Erfahrungen zeigen, dass auf zunächst Harmloses oft viel Deftigeres folgt.

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