Kann ich als Vorgesetzte eine von Belästigungen betroffene Mitarbeiterin darauf hinweisen, dass sie ein externes Beratungsangebot in Anspruch nehmen soll?



Es kann durchaus sinnvoll sein, dass die betroffene Person weitere Beratungsangebote in Anspruch nimmt, beispielsweise solche im psychosozialen Bereich. Darauf können Führungskräfte selbstverständlich aufmerksam machen, jedoch nur als Ergänzung zu den von ihnen bereits ergriffenen innerbetrieblichen Interventions- und Schutzmassnahmen. Diese können Sie als Führungskraft nicht an Dritte delegieren.

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