Ihre Vorgesetzten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie am Arbeitsplatz nicht sexuell belästigt werden. Im Unterschied zu den Vertrauenspersonen können Ihre Chefin, Ihr Chef oder die Personalabteilung jedoch keine Vertraulichkeit garantieren. Vorgesetzte und HR-Verantwortliche müssen etwas unternehmen, wenn sie von einem Fall Kenntnis haben.
Wenn Sie die Situation zuerst vertraulich besprechen möchten, wenden Sie sich an eine Vertrauensperson in Ihrem Betrieb oder an eine externe Beratungsstelle.