Vertrauenspersonen


Wer am Arbeitsplatz sexuell belästigt wird, zögert oft viel zu lange, bis sie oder er sich Hilfe holt – aus Scham, aber auch aus Angst vor negativen Konsequenzen: Kann der Chefin oder dem HR-Verantwortlichen vertraut werden? Wird die Leistungsbeurteilung am Jahresende schlechter ausfallen?

Viele Betriebe stellen daher interne Vertrauenspersonen oder externe Anlaufstellen für die Mitarbeitenden zur Verfügung. Vertrauenspersonen stehen unter Schweigepflicht und stehen den Betroffenen unterstützend und beratend zur Seite, während Vorgesetzte und HR-Verantwortliche gemäss Gleichstellungsgesetz verpflichtet sind, bei Verdacht oder Kenntnis eines Falles Abklärungen vorzunehmen.

Vertrauenspersonen ersetzen nicht die Pflichten der verantwortlichen Führungskräfte und HR-Personen, sondern sind eine von mehreren präventiven Massnahmen in einem Betrieb.

In grossen Unternehmen können interne Mitarbeitende als Vertrauenspersonen geschult und vorbereitet werden. In kleineren ist das nicht möglich, da die Vertraulichkeit nicht gewährleistet ist, wenn sich alle kennen. Kleinere Unternehmen arbeiten deshalb häufig mit externen Anlaufstellen oder Fachpersonen zusammen.

Wünschen Sie Unterstützung bei der Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Hier finden Sie Fachpersonen, an die Sie sich wenden können.

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