Der Chef lädt seine Mitarbeiterin mehrmals zu einem Feierabendbier oder Abendessen zu zweit ein. Sie hat bereits zweimal abgesagt und wünscht keine weiteren Einladungen.
Generell gilt:
Das Empfinden der belästigten Person ist ausschlaggebend, nicht die Absicht der handelnden Person.
Eine sexualisierte Betriebskultur, in welcher sexistische Witze, Sprüche, Anspielungen häufig vorkommen, erhöht die Wahrscheinlichkeit von Übergriffen.