Insbesondere in solchen Fällen empfiehlt es sich, auch die Mitarbeitenden der betreffenden Abteilung oder Betriebseinheit über den Vorfall und allenfalls ergriffene Massnahmen aufzuklären, um kursierenden Gerüchten zuvorzukommen. Diese Information sollte in kurzer und sachlicher Form, wenn möglich mündlich und beispielsweise im Rahmen einer Teamsitzung oder -versammlung, erfolgen. Zum Zeitpunkt der mündlichen Information der Mitarbeitenden werden die Namen der von den Abklärungen betroffenen Personen genannt, jedoch nie diejenigen der weiteren involvierten Personen (wie der Zeuginnen und Zeugen von Vorfällen). Die Mitarbeitenden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Informationen, die den Vorfall betreffen, vertraulich sind und nicht weitergegeben werden dürfen.
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