ARBEITGEBENDE
Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen. Sie sind verantwortlich und haften dafür, dass Frauen und Männer am Arbeitsplatz nicht sexuell belästigt werden, weder von Vorgesetzten, Mitarbeitenden oder Drittpersonen wie beispielsweise Kunden, Patientinnen, Lieferanten. Verschiedene Rechtsgrundlagen schreiben das vor, so zum Beispiel das Gleichstellungsgesetz (Art. 4, Art. 5 Abs. 3), das Obligationenrecht (Art. 328 Abs. 1), das Arbeitsgesetz (Art. 6, Abs. 1) und die Personalrechtsbestimmungen von Unternehmen.
Arbeitgebende haben ein grosses Interesse an einem guten und belästigungsfreien Betriebsklima. Denn nur so bleiben Mitarbeitende gesund, motiviert und der Firma erhalten.