Wir haben uns nach einem Vorfall von erwiesener sexueller Belästigung von einem Mitarbeiter getrennt. Müssen wir dies in seinem Arbeitszeugnis erwähnen?


Ein Arbeitszeugnis muss klar, vollständig, wahr und wohlwollend sein. Eine am Arbeitsplatz begangene sexuelle Belästigung sollte dann Erwähnung im Arbeitszeugnis finden, wenn sie den Entlassungsgrund darstellt, insbesondere wenn Wiederholungsgefahr besteht und durch die Nichterwähnung eine Schadensersatzpflicht für Ihr Unternehmen entstehen könnte. Allerdings empfiehlt es sich, den Entlassungsgrund beispielsweise als «schwerwiegende Pflichtverletzung» zu formulieren und nicht konkret auf die Einzelheiten einzugehen.

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