Zur Prävention gehören die Information aller Mitarbeitenden über verschiedene Formen von sexueller Belästigung, eine Grundsatzerklärung zum Verbot von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie Weiterbildungen für Vorgesetzte und Mitarbeitende. Präventionsangebot KMU konkret+
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INTERVENTION
Arbeitgebende sind verpflichtet,
jedem Verdachtsfall von sexueller
Belästigung nachzugehen und bei
Vorfällen konkrete Massnahmen zu
ergreifen, um die Belästigung zu stoppen.
Je nach Situation sind verschiedene Vorgehensweisen möglich.
VERTRAUENSPERSONEN
Viele Betriebe bezeichnen interne oder externe Vertauenspersonen, weil Vorgesetzte und HR-Verantwortliche keine Schweigepflicht garantieren können, sondern handeln müssen. Wenn Mitarbeitende im Vertrauen über sexuelle Belästigung sprechen möchten, wenden Sie sich an Vertrauenspersonen.
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