PRÄVENTION


Zur Prävention gehören die Infor­mation aller Mitarbeitenden über verschiedene Formen von sexueller Belästigung, eine Grund­satz­erklärung zum Verbot von sexueller Beläst­igung am Arbeits­platz sowie Weiter­bildungen für Vorgesetzte und Mit­arbeitende. Präventionsangebot KMU konkret+

Zurück

INTERVENTION


Arbeitgebende sind verpflichtet,
jedem Verdachtsfall von sexueller
Belästigung nachzugehen und bei
Vorfällen konkrete Massnahmen zu
ergreifen, um die Belästigung zu stoppen.
Je nach Situation sind verschiedene Vorgehensweisen möglich.

Zurück

VERTRAUENSPERSONEN


Viele Betriebe bezeichnen interne oder externe Vertauenspersonen, weil Vorgesetzte und HR-Verantwortliche keine Schweigepflicht garantieren können, sondern handeln müssen. Wenn Mitarbeitende im Vertrauen über sexuelle Belästigung sprechen möchten, wenden Sie sich an Vertrauenspersonen.

Zurück