PRÄVENTION


Zur Prävention gehören die Information aller Mitarbeitenden über verschiedene Formen von sexueller Belästigung, eine Grundsatzerklärung zum Verbot von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie Weiterbildungen für Vorgesetzte und Mitarbeitende.

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INTERVENTION


Arbeitgebende sind verpflichtet,
jedem Verdachtsfall von sexueller
Belästigung nachzugehen und bei
Vorfällen konkrete Massnahmen zu
ergreifen, um die Belästigung zu stoppen.
Je nach Situation sind verschiedene Vorgehensweisen möglich.

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VERTRAUENSPERSONEN


Viele Betriebe bezeichnen interne oder externe Vertauenspersonen, weil Vorgesetzte und HR-Verantwortliche keine Schweigepflicht garantieren können, sondern handeln müssen. Wenn Mitarbeitende im Vertrauen über sexuelle Belästigung sprechen möchten, wenden Sie sich an Vertrauenspersonen.

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